Ich suche Hilfe
Menschen, die neu im Landkreis ankommen, benötigen in vielen Bereichen Unterstützung: Wie finde ich eine Unterkunft? Wo finde ich einen Arzt, der mich kostenfrei behandelt? Wer unterstützt mich bei Behördengängen? Wo finde ich einen Job oder eine Kinderbetreuung? Und wo kann ich einen Sprachkurs besuchen?
Ankommen im Landkreis – erste Schritte
Herzlich willkommen in Deutschland!
Wir sind in Gedanken bei den Menschen, die derzeit vor Ort in der Ukraine sind. Und wir heißen alle Menschen herzlich willkommen, die aus den Kriegsgebieten geflüchtet sind und bei uns ankommen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die noch kein konkretes Ziel in Deutschland haben, reisen bitte zum Messebahnhof/Bahnhof Laatzen in Hannover.
Bahnhof Laatzen/Messebahnhof Hannover
Münchner Straße 2, 30880 Laatzen
Dort werden Sie untergebracht und bekommen weitere Hilfen (Essen, Bekleidung, ärztliche Betreuung). Die Anfahrt mit Bus und Bahn ist für geflüchtete Menschen kostenfrei.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits eine Unterkunft in der Hansestadt oder im Landkreis haben und längerfristig bleiben möchten, melden sich bitte bei der Meldebehörde.
Einwohnermeldeamt von Hansestadt und Landkreis
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
E-Mail: buergeramt@stadt.lueneburg.de
Tel.: +49 4131 3093259
Eine Meldepflicht besteht erst nach drei Monaten Aufenthalt.
Die Hotline der Hansestadt und des Landkreises
Die Mitarbeitenden der Hotline helfen bei der Klärung von ausländerrechtlichen Fragen.
Tel.: +49 4131 309-3252
Dienstag: 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 11 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Weitere Informationen
Gut aufbereitete Infos zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine finden Sie auf den mehrsprachigen Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
- germany4ukraine.de – mehrsprachige Informationen für ein gutes Ankommen in Deutschland
Germany4Ukraine bietet von der deutschen Bundesregierung Informationen und Hilfsangebote für einen guten Start in Deutschland. Die Website wird immer weiter aktualisiert und ausgebaut. Die Informationen sind in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar. - Handbookgermany.de – mehrsprachige Informationen zu verschiedenen Themen
Handbook Germany liefert Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in den Kategorien Arbeiten, Familie, Gesundheit, Leben, Lernen, Recht und Gesetze auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch.
Zudem informieren folgende Ämter/Ministerien u.a. in Ukrainisch und Russisch:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Auswärtiges Amt
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ausländerrechtliche Regelungen
1. Schengenaufenthalt
Falls Sie kürzlich eingereist sind, ist Ihnen der Aufenthalt in Deutschland zunächst für 90 Tage ab Einreise erlaubt. Sollten Sie sich zum Beispiel bei Ihrer Familie oder Freunden in Deutschland befinden und selbst für Ihr Wohlergehen sorgen können, besteht kein akuter Handlungsbedarf zur Legitimation Ihres Aufenthalts.
Ihnen kann ein weiterer Aufenthalt im Rahmen der Schengenregelungen bis zu insgesamt sechs Monaten genehmigt werden. Hierzu müssen Sie vor Ablauf der 90 Tage einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Die Wohnortwahl ist frei, die Aufnahme einer Arbeit ist Ihnen allerdings nicht gestattet.
Sollten Sie sich für einen längeren Zeitraum in der Hansestadt oder im Landkreis Lüneburg aufhalten, melden Sie sich dennoch bei der zuständigen Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung (siehe Downloadbereich) an.
2. Vorübergehender Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (vorübergehender Schutz) stellen. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zunächst ein Jahr gültig, berechtigt nach derzeitigem Stand zur Aufnahme einer Beschäftigung und Zugang zu Sozialleistungen.
ACHTUNG: Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie Ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Durch die Antragstellung wird die Wohnsitznahme bei derzeitiger Unterbringung
- in der Hansestadt Lüneburg auf das Gebiet der Hansestadt Lüneburg
- in sonstigen kreisangehörigen Gemeinden auf den Landkreis Lüneburg (ohne Hansestadt Lüneburg)
beschränkt.
Sollten Sie vorübergehenden Schutz unter diesen Voraussetzungen beantragen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich möglichst unter Vorlage einer ausgefüllten und unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung (siehe Downloadbereich) bei der zuständigen Meldebehörde an. Dort erhalten Sie eine Meldebescheinigung.
- Füllen Sie bitte unser Antragsformular (siehe Downloadbereich) aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Meldebescheinigung vorab an auslaenderbehoerde@stadt.lueneburg.de
Sie erhalten dann schnellstmöglich von uns einen Termin, zu dem Sie bitte das Antragsformular im Original und ein biometrisches Foto mitbringen. Im Anschluss an diesen Termin erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Termin zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
3. Asylantragstellung
Sie würden zur Asylantragstellung weitergeleitet an die nächste Landesaufnahmebehörde. Sie könnten den Wohnsitz ebenfalls nicht frei wählen. Beachten Sie, dass ein Asylantrag ein langwieriges und aufwändiges Verfahren nach sich zieht. Angesichts der Möglichkeit, vorübergehenden Schutz zu beantragen (siehe Punkt 2.), rät die Ausländerbehörde Lüneburg derzeit von einer Asylantragstellung ab.
4. Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen
Durch vorübergehenden Wegfall der Visumpflicht können Sie in besonderen Fällen vielleicht auch eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen, zum Beispiel aus familiären Gründen. Sollte es in Ihrem Einzelfall Besonderheiten geben, melden Sie sich hierzu bitte in unserer Hotline +49 4131 309-4444.
Schengenaufenthalt
Vorübergehender Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Wie können sich Frauen und Kinder schützen?
Im Krieg und auf Flucht sind vor allem Frauen und Kinder gefährdet, Opfer von Verbrechen zu werden. Viele Menschen wollen im Moment denjenigen helfen, die aus der Ukraine kommen. Leider sind unter den Helfenden manchmal Personen mit schlechten Absichten, die Ihre Notlage ausnutzen könnten, z.B. Menschenhändler oder auch Menschenhändlerinnen.
Daher beachten Sie bitte zu Ihrer Sicherheit:
- Geben Sie Ihren Pass nicht aus der Hand. Machen Sie ein Foto oder eine Kopie davon und schicken sie diese an eine Vertrauensperson.
- Behalten Sie Ihr Telefon jederzeit bei sich. Lernen Sie die Telefonnummer einer Vertrauensperson auswendig, die Ihnen helfen kann, wenn Sie hier in eine Notlage kommen. Vereinbaren Sie ein Codewort, das als Zeichen für eine Notlage dient.
- Fotografieren Sie das Autokennzeichen, bevor Sie in ein Auto einsteigen. Schicken Sie das Foto an eine Vertrauensperson. Wenn die Fahrerin oder der Fahrer dagegen ist, steigen Sie lieber nicht ein.
- Wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Zimmer angeboten wird, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und schreiben Sie Name und Adresse auf. Sie haben das Recht sich an dieser Adresse anzumelden und von der Stadt finanzielle Hilfe zu bekommen.
- Sie haben in Deutschland das Recht auf einen Arbeitsvertrag und Mindestlohn (circa 10 Euro pro Stunde). Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand schnell viel Geld verspricht.
- Notieren Sie die Namen und die Telefonnummern von Hilfsorganisationen. Hilfsangebote für Geflüchtete sind in Deutschland kostenlos. Zahlen Sie nicht an angebliche Vermittlerinnen oder Vermittler.
- Menschenhändler oder Zuhälter sind nicht nur Männer. Sie sollten auch Frauen nicht blind vertrauen. Bleiben Sie mit Verwandten, Freundinnen, Freunden und anderen Geflüchteten in Kontakt.
- Wenn Sie in einer Zwangslage oder Gefahr sind, melden Sie sich bei:
– Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (rund um die Uhr)
– Polizei: 110
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat einen Flyer mit wichtigen Informationen und Anlaufstellen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen erstellt (siehe Downloadbereich).
Wichtige Informationen für Geflüchtete
Wo finde ich eine Unterkunft?
Wenn Sie neu im Landkreis ankommen und eine Unterkunft benötigen, begeben Sie sich bitte zunächst zum Bahnhof Laatzen/Messebahnhof Hannover. Die Anfahrt mit Bus und Bahn ist für geflüchtete Menschen kostenfrei.
Bahnhof Laatzen/Messebahnhof Hannover
Münchner Straße 2, 30880 Laatzen
Darüberhinaus können Sie sich an die Ansprechpersonen in den jeweiligen Städten und Gemeinden wenden. Sie helfen bei der Vermittlung von Unterkünften im Landkreis.
Wo werde ich zum Asylverfahren beraten?
Nicht-Ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die aus der Ukraine geflüchtet sind und weder einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG noch einen anderen Aufenthaltstitel erhalten können, müssen zunächst eine Duldung nach §§ 60 oder 60a AufenthG erhalten. Diese Personen wären dann vollziehbar ausreisepflichtig und von einer Abschiebung in ihr Herkunftsland bedroht. Sie sollten mit einer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, um sich über die Erfolgsaussichten eines Asylantrags oder anderer aufenthaltsrechtlicher Perspektiven zu informieren.
Weder die Gemeinde, noch die örtlichen Ansprechpersonen oder Flüchtlingssozialarbeitenden des Landkreises nehmen Rechtsberatungen vor. Beratung zum Asylverfahren bietet die Verfahrensberatung der Diakonie. Die Beratung unterstützt Sie bei:
- der Asylantragstellung
- der Vorbereitung auf das Interview
- der Beratung im Verlauf des Asylverfahrens
- der Suche nach passender anwaltlicher Beratung
Im Falle einer Ablehnung des Asylgesuchs Aufklärung und Hilfestellung über mögliche Rechtsmittel und aufenthaltsrechtlichen Perspektiven. Das Beratungsangebot ist kostenfrei, vertraulich und religionsübergreifend.
Lebensraum Diakonie e.V. Lüneburg
Asylverfahrensberatung
Franziska Spehling
Haus der Kirche
An den Reeperbahnen 1
21335 Lüneburg
Telefon: +49 4131 74 92-18
E-Mail: franziska.spehling@lebensraum-diakonie.de
www.lebensraum-diakonie.de
Sollten Ihnen durch anwaltliche Beratung oder Gerichtsverfahren Kosten entstehen, werden diese nicht vom Landkreis oder der Gemeinde übernommen. Allerdings haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine kostenlose Erstberatung bzw. Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht in Lüneburg zu beantragen. Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Ihnen Kosten entstehen. Das Amtsgericht befindet sich am Markt gegenüber vom Rathaus.
Amtsgericht Lüneburg
Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg
Telefon 04131 / 202-1
E-Mail: AGLG-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Wo bekomme ich ärztliche Hilfe?
Wenn Sie ärztliche Unterstützung benötigen, begeben Sie sich bitte zunächst zum Bahnhof Laatzen/Messebahnhof Hannover. Hier ist die kostenfreie gesundheitliche Versorgung für geflüchtete Menschen gewährleistet. Die Anfahrt mit Bus und Bahn ist für geflüchtete Menschen kostenfrei.
Bahnhof Laatzen/Messebahnhof Hannover
Münchner Straße 2
30880 Laatzen
Hinweis: Um allen Kriegsflüchtlingen medizinische und pyschologische Hilfe auf ihrer Landessprache anzubieten, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir sind auf der Suche nach ehrenamtlicher Unterstützung von Menschen aus der Ukraine in den Bereichen Psychologie und Medizin:
- Ärzte und Ärztinnen
- medizinische Fachkräfte
Falls Sie eine entsprechende Ausbildung haben und sich ehrenamtlich engagieren möchten, freuen wir uns über Ihre E-Mail an Karin Kuntze, Leiterin des Bildungs- und Integrationsbüros: imke.moeller@landkreis-lueneburg.de – bitte auf Deutsch oder Englisch. Frau Kuntze sammelt alle Angebote und meldet sich bei Ihnen zurück.
Informationen der Bundesstiftung Mutter und Kind
Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung gibt es in unterschiedlichen Sprachen auf der Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat viele Informationen rund um Corona in ukrainischer Sprache verfasst, es gibt auch Videos in ukrainischer Sprache.
Die Niedersächsische Landesregierung hält hier die wichtigsten Basisinformationen zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Englisch, Arabisch, Farsi und Ukrainisch bereit.
Gemeinsam mit den mobilen Impfteams der Kommunen und den Landesaufnahmebehörden werden Impfangebote für zentral in den Einrichtungen des Landes untergebrachte Geflüchtete organisiert. Wer nicht in einer Landesaufnahmestelle, sondern privat (etwa bei Angehörigen oder Bekannten) wohnt, hat die Möglichkeit, sich kostenlos bei einem kommunalen Impfangebot oder in einer Arztpraxis impfen zu lassen.
Wo bekomme ich Beratung zu verschiedenen Themen?
In einem fremden Land anzukommen, stellt eine große Herausforderung dar. Im Landkreis gibt es umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen.
Menschen, die ganz neu in Deutschland sind, erhalten bspw. Beratung zum Asylverfahren, zum Aufenthalts- und Sozialrecht sowie zur Familienzusammenführung. Darüber hinaus gibt es psychologische Beratungen, Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt sowie bei der Kinderbetreuung. Beratungsangebote für geflüchtete Menschen finden Sie auf der Website des Landkreises Lüneburg.
Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. (NTFN) bietet ebenfalls psychologische und psychosoziale Beratungsgespräche für Geflüchtete an, auf Deutsch, Englisch oder mit Unterstützung von Dolmetschenden (z.B. auf Ukrainisch, Russisch sowie vielen weiteren Sprachen).
Psychosoziales Behandlungszentrum Lüneburg
Katzenstraße 3, 21335 Lüneburg
Tel.: +49 4131 26 788 43
E–Mail: info–lg@ntfn.de
Offene Sprechstunde: Montags von 10.45 Uhr bis 13.00 Uhr
Mehr Informationen finden Sie im Flyer
Wo kann ich Sozialleistungen beantragen?
Sobald Sie eine Unterkunft haben, können Sie Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen.
Falls Sie noch keine Unterkunft haben, begeben Sie sich bitte persönlich zum Bahnhof Laatzen/Messebahnhof Hannover, Münchner Straße 2, 30880 Laatzen.
Falls Sie einen Ukrainischen biometrischen Reisepass oder einen Ukrainischen Pass haben oder ein ukrainischer Aufenthaltstitel vorliegt, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde von Hansestadt und Landkreis. Hier können Sie einen Antrag auf vorübergehenden Schutz (Schutzgesuch) stellen. Dieser enthält eine Fiktionsbescheinigung, womit Sie Leistungen vom Sozialamt bzw. vom Jobcenter beantragen können.
Welche Institution ist für mich zuständig?
- Hilfebedürftige Menschen, die erwerbsfähig sind:
Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für Sie ist seit dem 1. Juni 2022 das Jobcenter Lüneburg zuständig.
- Hilfebedürftige Menschen, die nicht voll erwerbsfähig sind:
Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Für Sie ist das Sozialamt zuständig.
- Hilfebedürftige Menschen, die das deutsche Rentenalter erreicht haben (vor dem 1. Juli 1956 geboren):
Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII. Für Sie ist das Sozialamt zuständig.
Wo finde ich Arbeit?
Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz in Deutschland unterstützt die Agentur für Arbeit in Lüneburg. Hier findet man Beratung und es werden konkrete Jobangebote vermittelt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung: zum Beispiel die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings und Lehrgänge.
Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und Qualifikationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss
„UA Talents“ – Jobplattform
Neues Online-Angebot für Geflüchtete aus der Ukraine
Auf der neuen Plattform sollen Jobsuchende aus der Ukraine und Arbeitgeber in Europa zusammengebracht werden. Dort können Unternehmen aus ganz Europa ihre offenen Stellen für Menschen aus der Ukraine ausschreiben, die durch den Krieg ihre Arbeit verloren haben. Angeboten werden zunächst Stellen im Technologiesektor. Es ist geplant, das Angebot schnell auf andere Sektoren auszudehnen. Dabei kommen auch Fernarbeitsverhältnisse in Frage. Die Website ist auf Ukrainisch und Englisch gehalten. Interessierte können dort einen Fragebogen, unter anderem zu ihren Qualifizierungen, ausfüllen. Diese Angaben werden mit vorhandenen Stellenangeboten abgeglichen.
www.heise.de/news/UA-Talents-Jobplattform-fuer-Gefluechtete-aus-der-Ukraine-online-6540843.html
Ich bin Lehrerin/Lehrer, Erzieherin/Erzieher, Ärztin/Arzt oder medizinische Fachkraft aus der Ukraine – wie kann ich mich im Landkreis engagieren?
Um die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut zu betreuen und allen Kriegsflüchtlingen medizinische und pyschologische Hilfe auf ihrer Landessprache anzubieten, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.
Wir sind auf der Suche nach ehrenamtlicher Unterstützung von Menschen aus der Ukraine in den Bereichen Bildung und Erziehung, Psychologie und Medizin:
- Erzieherinnen und Erzieher
- Lehrerinnen und Lehrer
- Ärztinnen und Ärzte
- medizinische Fachkräfte
Falls Sie eine entsprechende Ausbildung haben und sich ehrenamtlich engagieren möchten, freuen wir uns über Ihre E-Mail an Karin Kuntze, Leiterin des Bildungs- und Integrationsbüros: imke.moeller@landkreis-lueneburg.de – bitte auf Deutsch oder Englisch. Frau Kuntze sammelt alle Angebote und meldet sich bei Ihnen zurück.
Wie finde ich einen Platz im Kindergarten?
Kinder aus ukrainischen Kriegsgebieten haben im Landkreis Lüneburg ein Recht auf kostenlose Betreuung. Plätze für die Kinderbetreuung in einer Krippe, einer Kindertagespflegestelle oder in einem Kindergarten werden unter anderem über die Städte und Gemeinden vergeben. Familien, die im Landkreis Lüneburg ankommen, sollten sich zügig bei ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Dort gibt es Informationen zu den konkreten Angeboten der Kinderbetreuung sowie die spätere Schulanmeldung. Zudem können im Kita-Portal freie Kindergarten- und Krippenplätze in Hansestadt und Landkreis gesucht werden. Die Betreuung findet in der Regel möglichst nah am Wohnort statt.
In der Kinderbetreuung wird unterschieden zwischen Krippe und Kindergarten:
- Krippe: für ganz kleine Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren
- Kindergarten: für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren
Mehr Informationen, auch in Ukrainischer Sprache, finden Sie auf der Website des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/ukraine/kinderbetreuung-und-schule-209321.html
Quelle: https://www.niedersachsen.de/ukraine
Informationen für Eltern über Kindergärten und Kindertagesbetreuung in Niedersachsen in Ukrainischer Sprache
Wie kann ich mein Kind an einer Schule anmelden?
Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Sie haben – wie alle Kinder und Jugendlichen – ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat.
Das Bildungssystem in Niedersachsen
- Kinder zwischen ca. 6 und 10 Jahren besuchen die Grundschule, von Klasse 1 bis 4.
- Nach der Grundschule gehen die Kinder auf weiterführende Schulen. Es gibt in Niedersachsen unterschiedliche Schulformen. Damit soll für jedes Kind das passende Schulangebot zur Verfügung stehen. Es gibt Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Oberschulen, Gymnasien und bestimmte Förderschulen. Nach vier oder fünf Jahren – nach der Klasse 9 oder 10 – können die Jugendlichen einen ersten Schulabschluss machen.
- Die Jugendlichen können dann eine (duale) Berufsausbildung machen. Bei guten Leistungen und Noten können die Schülerinnen und Schüler auch weiter zur Schule gehen und nach drei Jahren in den Klassen 11-13 das Abitur ablegen. Mit dem Abitur kann eine Hochschule oder Universität besucht werden.
- Wenn die Jugendlichen eine Ausbildung machen, dann wechseln sie auf die für den jeweiligen Beruf passende berufsbildende Schule. Meistens findet die Ausbildung in der Schule und in einem Betrieb statt. An berufsbildenden Schulen können aber auch weitere Abschlüsse gemacht werden.
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Sobald geregelt ist, dass Ihre Familie einen sogenannten Aufenthaltsstatus hat – also in Niedersachsen bleiben und wohnen kann – können Ihre Kinder (ab sechs Jahren) eine Schule in Niedersachsen besuchen. Sie müssen es sogar, es besteht Schulpflicht. Sie können Ihre Kinder direkt an der Schule an ihrem Wohnort oder bei der Kommune (im Rathaus der Stadt oder Gemeinde) anmelden.
Auch, wenn Ihr Aufenthaltsstatus noch nicht feststeht, können Ihre Kinder eine Schule besuchen. Sie werden dann von den Schulen als Gastschülerinnen oder Gastschüler aufgenommen.
Handlungsleitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für öffentliche allgemein bildende und berufsbildende Schulen in Niedersachsen
Wo kann ich einen Deutschkurs machen?
Sie sind neu in Deutschland und möchten einen Deutschkurs besuchen? Hier finden Sie eine Übersicht über Sprach- und Integrationskurse – online und vor Ort.
Bildwörterbuch zur einfachen Verständigung
Regionale Sprach- und Integrationskurse
Kostenfreie Online-Angebote zum Deutschlernen
Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?
Damit Sie in der Stadt Lüneburg und im Landkreis mobil sein können, finden Sie hier einige Informationen zu Verkehrsmitteln und deren Nutzung.
Fahrrad
Bei StadtRAD Lüneburg können Sie sich ganz einfach an mehreren Stationen in Lüneburg Fahrräder ausleihen. Dies funktioniert ganz einfach über eine App. Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://stadtradlueneburg.de/de
Gebrauchte Fahrräder finden Sie günstig über Ebay Kleinanzeigen: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/stadt/lueneburg/
Hinweis: Bitte beachten Sie beim Fahrradfahren in der Stadt und auf dem Land die Straßenverkehrsordnung. Sie und Ihre Kinder sollten möglichst immer einen Fahrradhelm tragen, der Sie bei Unfällen schützt.
Bus
In der Stadt und den Gemeinden des Landkreises können Sie zuverlässig viele Orte mit dem Bus erreichen. Diese fahren in der Region Lüneburg in der Regel von ca. 6:00 bis 21:00. Alle Busse sind zum Stadtkern ausgerichtet, zur Haltestelle „Am Sande“ und zum „ZOB Bahnhof“. Von den größeren Gemeinden im Landkreis Lüneburg fahren tagsüber regelmäßig Busse zum ZOB/Bahnhof und in die Innenstadt Lüneburgs. Fahrpläne finden Sie im Internet unter www.kvg-bus.de/fahrplane-liniennetz/fahrplane/fahrplane-landkreis-luneburg
Bus-Info Lüneburg
Große Bäckerstraße 18
21335 Lüneburg
Telefon: +49 4131 40 53 03
E-Mail: businfo@kvg-lueneburg.de
Anruf-Sammel-Mobil
Am späten Abend oder in der Nacht, wenn keine Busse fahren, fährt Sie ein Anruf-Sammel-Mobil (ASM). Das ASM müssen Sie vorher telefonisch bestellen unter Telefon: +49 4131 533-44. Dann werden Sie an der vereinbarten Bushaltestelle abgeholt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kvg-bus.de/fahrplaene/landkreis-lueneburg/mein-rufmobil/rufmobil-fahrplaene/anruf-sammel-mobil-asm/
Car-Sharing
Bei Cambio Lüneburg können Sie sich an mehreren Stationen in der Stadt Autos ausleihen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.cambio-carsharing.de/cms/carsharing/de/1/cms_f2_10017/cms?cms_knschluessel=HOME
Wo bekomme ich günstig Kleidung, Lebensmittel, Möbel etc.?
In Hansestadt und Landkreis Lüneburg gibt es zahlreiche soziale oder kirchliche Einrichtungen, in denen man sehr günstig oder gegen eine Spende gebrauchte Kleidung, Schuhe, Kinderspielzeug oder Haushaltsgegenstände erwerben kann. Bei einigen Einrichtungen muss das geringe Einkommen nachgewiesen werden. Bitte bringen Sie Ihren Bescheid mit. Dann bekommen Sie eine Kundenkarte und können verbilligt einkaufen. Die Öffnungszeiten sind unterschiedlich, daher empfiehlt es sich, vorher im Internet nachzuschauen oder anzurufen.
Kleidung und Schuhe
Kleiderkammer / DRK Ortsverein Lüneburg-Stadt e.V.
An den Reeperbahnen 1a, 21335 Lüneburg
Tel.: +49 4131 266 69-0
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Soziales Kinderland / Caritas
St. Stephanus Passage 24, 21337 Lüneburg
Tel.: +49 4131 400 50-20 und 0157-7988 7138
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag: 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Umsonstladen Kaltenmoor / Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Kurt-Hubert-Str. 1, 21337 Lüneburg
Tel.: +49 4131 72 14 26
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag: 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Kleiderkeller / Diakonieverband Nordostniedersachsen
An der Reeperbahn 1, 21335 Lüneburg
Tel.: +49 4131 59-202
Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr, Donnerstag: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
ZEUGHAUS (Second Hand-Kaufhaus)
Katzenstr. 3, 21335 Lüneburg
Tel.: +49 4131 75 71 388
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Kinderladen Adendorf
Kirchweg 17 b, 21365 Adendorf
Der Kinderladen befindet sich in den Räumen des Kirchwaldtreffs (Jugendzentrum)
Tel.: +49 4131 990-150
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag: 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
Unser Lädchen e. V.
Gärtnerweg 2, 21385 Amelinghausen
Tel.: +49 4132 1560
Öffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr, Dienstag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FUNDUS Dahlenburg – Soziales Kaufhaus mit Internetcafé
Lüneburger Str. 10, 21368 Dahlenburg
Tel.: +49 5851 97 94 20
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr, Samstag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
B-Kleidung
Im Oelkamp 10, 21379 Scharnebeck
Tel.: +49 4131 20 72 – 0
Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Lebensmittel
In Stadt und Landkreis Lüneburg gibt es verschiedene Einrichtungen, die kostenlos oder gegen einen geringen Beitrag Lebensmittel auch an geflüchtete Menschen mit geringen finanziellen Mitteln bzw. Essen für Kinder ausgeben.
Die Lüneburger Tafel unterstützt Bedürftige durch die Ausgabe von Lebensmitteln. Die Tafel sammelt überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind. Die Arbeit der Lüneburger Tafel wird durch Ehrenamtliche, Spender und Sponsoren unterstützt. Jeder Kunde benötigt einen von uns ausgestellten Tafel-Ausweis. Der Ausweis kann dienstags von 11 bis 13 Uhr beantragt werden. Dazu benötigen wir den Personalausweis sowie belegbare Angaben zu Einkommen und Ausgaben.
Lüneburger Tafel e.V.
Im Tiefen Tal 64, 21339 Lüneburg
Tel.: +49 4131 40 21 80
E-Mail tafel@luenecom.de
Ausgabezeiten: Mittwoch bis Freitag: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr
Kindertafel
Bunsenstr. 82, 21337 Lüneburg
Tel.: +49 4131 22 34 77 oder 0160-2688 665
E-Mail: info@kindertafel.de
Öffnungszeiten: Die Kindertafel ist an allen Schultagen von Montag bis Freitag von 12:30 Uhr – 16:30 Uhr geöffnet.
Foodsharing
Es gibt 6 Fair-Teiler-Stationen, bitte schauen Sie hierzu unter: https://foodsharing.de/?page=fairteiler&bid=158
Haushalt und Möbel
Bei Sack & Pack gibt es günstig gebrauchte und neue Möbel, Geschirr, Haushaltsgeräte, Bücher usw. Zusätzlich bietet Sack & Pack Umzüge, Haushaltsauflösungen und kleine Transporte an.
Sack & Pack
Vor dem Neuen Tore 35, 21339 Lüneburg
Tel.: +49 4131 70 71 97
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9:30 Uhr – 17:00 Uhr
Wo kann ich beten?
Sie sind neu im Landkreis und möchte gerne eine kirchliche Gemeinde oder Synagoge besuchen? In der Hansestadt Lüneburg befindet sich eine Russisch Orthodoxe Kirchengemeinde. Im nahegelegenen Hamburg gibt es Jüdische Gemeinden.
- Russisch Orthodoxe Kirchengemeinde Lüneburg
www.rokil.de
Tel.: +49 176 48682467 - Katholische Kirchengemeinde St. Marien
Friendenstr. 8
Tel.: +49 4131 603090 - Jüdische Gemeinde in Hamburg
Community center
Grindelhof 30
Tel.: +49 40 4409440 - Synagoge Hohe Weide Hamburg
Synagogue
Hohe Weide 34
Tel.: +49 40 4409440 - Liberal Jewish Community Hamburg
Religious institution
Große Johannisstraße 13
Tel.: +49 40 32086677
Kann ich mein Haustier nach Deutschland mitbringen?
Tierhalterinnen und Tierhalter aus der Ukraine können mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres nach Deutschland einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit dem Veterinäramt, einer Tierärztin oder einem Tierarzt in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen zu können. Eventuelle Maßnahmen sind zunächst eine Isolierung des Tieres, eine Antikörper-Titer-Bestimmung, eine Tollwut-Impfung, ein Mikrochipping und die Ausstellung eines Heimtierausweises.